Fast alle Frauen haben Shopping-Leichen im Kleiderschrank. Oft sind das sogar nagelneue Stücke, an denen noch das Etikett baumelt. Doch damit ist jetzt Schluss! Dank der mathematisch klingenden 3-7-14-Regel gehören Fehlkäufe künftig der Vergangenheit an.
Wer kennt das nicht: Man kauft sich den angesagten Midi-Rock, um dann zuhause festzustellen, dass der Rock an der Kollegin irgendwie besser aussah. Und so wird das Teil schnell in die hintere Ecke des Kleiderschranks zu den anderen Schrankleichen verbannt.
Doch mit kostspielige Fehlkäufen ist jetzt Schluss! Die amerikanische Kostümdesignerin Jenn Rogien, die schon für Kultserien wie „Girls“ und „Orange Is the New Black“ gearbeitet hat, entwickelte nun einen Trick, mit dem sich Fehlkäufe vermeiden lassen: Die sogenannte 3-7-14-Regel. Und die ist nicht nur ganz einfach, sondern funktioniert auch garantiert!
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1. Regel: 3 Tage abwarten
Sie haben ein Kleidungsstück vor drei Tagen gekauft und noch nicht einmal getragen? Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Teil zu ihren anderen Schrankleichen gesellt, ist leider ziemlich hoch. Shopping-Errungenschaften, die uns gut gefallen, tragen wir voller Freude meist noch am selben Tag. Ansonsten: Lassen Sie das Preis-Etikett also besser noch dran für den Umtausch!
2. Regel: Nach 7 Tagen sich eine Frist setzen
Haben Sie das Kleidungsstück nach sieben Tagen immer noch nicht getragen, werden Sie das Schild auch niemals entfernen. Der siebte Tag ist der Beweis: Es handelt sich um einen Fehlkauf.
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3. Regel: Nach 14 Tagen umtauschen
Sehen Sie zu, dass Sie den Einkauf innerhalb von 14 Tagen umtauschen. Die meisten Läden haben eine Umtauschfrist von 14 Tagen. Das heißt, spätestens JETZT sollten Sie das Teil unbedingt zurückgeben, damit es nicht als Schrankleiche endet.
Um schon im voraus Fehlkäufe zu vermeiden, hilft es meist, sich die auserwählten Lieblingsteile für kurze Zeit zurückzulegen zu lassen. Der Grund: Affektkäufe können schnell daneben gehen. Setzt man sich jedoch noch anderen Versuchungen und Eindrücken aus und denkt danach immer noch an das Objekt der Begierde, kann man fast sicher gehen, dass es sich nicht um einen Fehlkauf handelt. Wenn doch, müssen Sie ab jetzt nur noch die 3-7-14-Regel beachten.
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