Wer kennt das nicht? Beim City-Trip ins Ausland sitzt der Geldbeutel locker, es wird hemmungslos geshoppt. Doch was passiert eigentlich, wenn ich erst zu Hause merke, dass die neue Klamotte doch nicht richtig passt oder gar Mängel aufweist? Kann ich in Deutschland umtauschen, was ich bei den großen Ketten in Barcelona-Rom-London gekauft habe? STYLEBOOK klärt die wichtigsten Fragen rund um das Geld-zurück-Prozedere.
Generell gilt: Die Rückgabe- und Umtauschbedingungen sind in Deutschland gesetzlich geregelt (§433, 437 des BGB). Das bedeutet, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch gibt, im Geschäft gekaufte Klamotten umzutauschen. Allerdings bietet das deutsche Vertragsrecht für Mängel und anderweitige Abweichungen Ausnahmen. Doch obwohl Einzelhändler und Verkäufer oftmals kundenfreundliche Lösungen finden – das beispielsweise in Paris geshoppte Kleid lässt sich nicht mal eben in Berlin umtauschen. STYLEBOOK klärt über Rechte beim Umtausch auf.
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Wie funktionieren Umtausch- und Rückgabefristen?
Auch wenn man die Rückgabe nicht begründen muss – wenn es um einen modischen Fehlkauf geht, ist man auf die Kulanz des Händlers bzw. des Verkäufers angewiesen. In der Regel führt dies aber selten zu Problemen, ein Rückgabe- und Widerrufsrecht wird bei den meisten Einzelhändlern und den großen Ketten wie H&M, Zara & Co. schon beim Kauf angeboten und ist dann auch für den Händler rechtlich bindend. Allerdings wird meist auf Fristen von 14 Tagen, vier Wochen oder einem Jahr hingewiesen und dann auch nur unter Vorlage des Kassenbons. Wichtig: Der Händler stimmt einem Umtausch eher zu, wenn das Teil ungetragen ist und das Original-Etikett nicht entfernt wurde. Auf STYLEBOOK-Nachfrage verwies man bei H&M auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, führte aber aus, dass „Kunden 28 Tage Umtauschrecht haben … aber Artikel grundsätzlich nur in dem Land zurückgegeben werden können, wo sie auch geshoppt wurden.“
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Im europäischen Ausland gekauft, hier umtauschen?
Wer hofft, dass für den Urlaubseinkauf die heimischen Rückgabemodalitäten gelten, der wird nicht nur bei H&M mit Blick auf die AGBs enttäuscht. So liest man auf der Zara-Homepage, dass nur Ware „im gleichen Land/der gleichen Region, in dem/der Sie den Kauf getätigt haben, die über die Abteilung verfügt, zu welcher der Artikel gehört“ umgetauscht werden kann. Auch die Modekette MANGO formuliert das deutlich: „MANGO akzeptiert gegen Vorlage des Kassenbons den Umtausch und die Rückerstattung des Kaufpreises von nicht getragenen und nicht gewaschenen Kleidungsstücken … die sich in dem Land befinden, in dem die Kleidungsstücke erworben wurden.“ Immerhin: Als Unternehmen mit einem Filialnetz in vielen europäischen Ländern erklärte Bijou Brigitte – Anbieter für modische Accessoires – gegenüber STYLEBOOK: „Bei Vorlage des Kassenbons oder Buchungsbelegs und sobald der Artikel dem Bijou Brigitte-Sortiment zugeordnet werden kann, tauschen wir gerne um. Dies betrifft natürlich auch den Umtausch von Artikeln, die auf einer Urlaubsreise erworben wurde.“
Gilt ein Umtausch auch bei reduzierter Ware oder getragenen Schuhen?
Da gibt es keinen Unterschied. Ob der Händler reduzierte Ware umtauscht oder nicht, ist eine freiwillige Leistung. Deshalb ist der Hinweis „Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen“ sein gutes Recht. Schuhe kaufen und tagelang tragen, um dann zu merken, dass sie nicht bequem sind und zurückgegeben werden sollen? Funktioniert nicht! Wer also die neuen Treter testen will, der sollte das nur in den eigenen vier Wänden tun.
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Was passiert, wenn ich Mängel erst später feststelle und kann ich auf Bargeld bestehen?
Wenn das Kleidungsstück oder Accessoire beschädigt oder mangelhaft ist oder aber von der Werbung abweichend ausfallen sollte, dann hat der Kunde einen gesetzlich gewährleisteten Anspruch auf Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises. Da der Umtausch ohnehin eine Kulanzleistung ist, behalten sich vor allem kleinere Unternehmen oft vor, Waren nur gegen ein anderes Produkt oder einen Warengutschein umzutauschen, anstatt Bargeld zu erstatten.

Was ist mit Kosmetika wie Lippenstift, Cremes & Co.?
Auch im Falle von Kosmetika ist der Umtausch ein Entgegenkommen des Händlers. Eine Besonderheit gibt es allerdings: Wird in der Inhaltsliste ein Stoff aufgeführt, der nicht für Kosmetik verwendet werden darf, dann ist der Lippenstift oder die Hautcreme mangelhaft und darf in jedem Fall reklamiert werden.
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Muss ich immer einen Kassenbon vorlegen?
Generell ist es ratsam, alle Kassenbons aufzubewahren. Sollte der betroffene Beleg nicht mehr existieren, muss nachgewiesen werden, wann und wo das Produkt gekauft wurde. Streng genommen reicht dazu ein Zeuge, der beim Kauf dabei war. Besser ist es, größere Anschaffungen immer mit der Karte bezahlen – Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung sind genauso viel wert wie ein Kassenbon.

Welche Unterschiede gibt es bei Online-Shops?
Bei Online-Bestellungen gilt das Widerrufsrecht, heißt: Die Ware kann in jedem Fall ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden, die Summe wird anstandslos erstattet. Allerdings ist es auch hier sinnvoll, bereits vorab auf die Umtauschregeln des Händlers zu achten: Darf das Etikett entfernt werden oder nicht? Muss ich das Porto für eine potenzielle Rücksendung selbst zahlen? Die Rückgabefrist beginnt immer mit Erhalt der Ware, also dem Zustellungsdatum der Post. Heißt: Wenn das Paket eine Woche auf dem Postamt oder beim Nachbar lagert, verkürzt sich die Frist entsprechend. Das alles gilt für den (normalen) Fall, dass der Verkäufer seiner Ware eine korrekte Widerrufsbelehrung beilegt. Wird man gar nicht, verspätet oder falsch über das Widerrufsrecht unterrichtet, verlängert sich die Zeitspanne, in der ich umtauschen darf.