Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für Beauty, Fashion und Well-Being
Verpatzte Blondierung

Urteil! Frau erhält Schmerzensgeld nach Friseurbesuch

Frau beim Friseur
Geht ein Friseurbesuch daneben, kann man als Kunde auf Schmerzensgeld klagen Foto: Getty Images
STYLEBOOK Logo
STYLEBOOK Redaktion

05.10.2020, 19:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wird man bei einer unsachgemäß ausgeführten Friseurbehandlung verletzt, hat man Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch das ausfällt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, klar ist aber: Mit einem Gutschein muss man sich nicht zufrieden geben. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Artikel teilen

Wegen Verbrennungen, Verätzungen und einer kahlen Stelle bekam eine Frau 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 287/19), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Eine bestehende Haftpflichtversicherung des Friseurs ist allerdings kein Grund, die Ansprüche zu erhöhen.

Auch interessant: Wie oft sollte ich eigentlich zum Friseur gehen?

Monatelange Schmerzbehandlung nach Friseurbesuch

Der Fall: Im Dezember 2016 wollte sich die Klägerin im Friseursalon blonde Haarsträhnen färben lassen. Die verwendete Blondiercreme verursachte allerdings Verbrennungen beziehungsweise Verätzungen 1. bis 2. Grades. Die Kundin musste sich daraufhin einer monatelangen Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten unterziehen. An einer Stelle am Kopf wächst zudem kein Haar mehr.


Auch interessant: So färben Sie unschöne Ansätze selbst

Mehr zum Thema

Erhebliche Folgen der Blondierung

Der Friseur bot zur Entschädigung einen Gutschein an. Die Kundin wollte hingegen Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro sowie Schadenersatz. Das Landgericht verurteilte den Beklagten schließlich zu Schadenersatz und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 4000 Euro. Das Oberlandesgericht erhöhte in der Berufungsverhandlung das Schmerzensgeld auf 5000 Euro. Die Begründung: Man müsse die erheblichen Folgen der Blondierung mit zahlreichen Arztbesuchen und erheblichen Beeinträchtigungen berücksichtigen.

Auch interessant: Was man beim Blondieren zu Hause beachten sollte

Diese seien Schmerzen, eine bakterielle Infektion sowie die mehrwöchige regelmäßige Einnahme von Schmerzmitteln, Antibiotika, Kortikoiden und der Dauerschaden am Hinterkopf der Klägerin. Daher sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro auch im Verhältnis zu anderen vergleichbar gelagerten Sachverhalten angemessen.

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.