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Möglichkeiten in der Übersicht

So können Paare ihre Kinderwunschbehandlung finanzieren 

Wussten Sie, dass der Staat Kinderwunschbehandlungen finanziert? Wann es für Sie zutreffen könnte, lesen Sie hier bei STYLEBOOK.
Wussten Sie, dass der Staat Kinderwunschbehandlungen finanziert? Wann es für Sie zutreffen könnte, lesen Sie hier bei STYLEBOOK. Foto: Getty Images
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STYLEBOOK Redaktion

08.11.2022, 16:44 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wenn es mit der Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht klappt, setzen einige Paare auf eine künstliche Befruchtung. Das kann teuer werden, aber es gibt finanzielle Unterstützung. STYLEBOOK fasst die Informationen für Sie zusammen.

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Eine Kinderwunschbehandlung kann mehrere Tausend Euro kosten. Geld, das betroffene Paare vielleicht nicht parat haben. STYLEBOOK gibt einen Überblick über finanzielle Hilfen, die betroffene Paare kennen sollten.

Gesetzlichen Zuschuss der Krankenkassen einfordern

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Hälfte der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Frau darf höchstens 39 Jahre alt sein, der Mann 49 Jahre. Mindestalter ist 25 Jahre. Und: Das Paar muss verheiratet sein. Zudem greift diese Regelung nur bei heterosexuellen Partnerschaften, eine Ehe in der LGBTQIA+ Community bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Die Anzahl der Versuche, die bezuschusst wird, ist festgelegt. Bei einer In-vitro-Fertilisation sind es zum Beispiel drei. Außerdem wichtig zu wissen für Betroffene: Bevor es losgeht, müssen sie der Krankenkasse den Behandlungsplan vorlegen und ihn genehmigen lassen.

Es gibt einen Extra-Zuschuss der Krankenkassen

Ein Teil der Krankenkassen gewährt betroffenen Paaren noch einen Extrazuschuss. Laut „Finanztest“ ist das bei 39 von 71 gesetzlichen Krankenkassen im Test der Fall. Ob 250 Euro oder gar 1500 Euro: Wie hoch der Extrazuschuss ausfällt, hängt von der jeweiligen Kasse ab. Einige Krankenkassen zahlen ihn jedoch nur, wenn beide Partner dort versichert sind. Eine Nachfrage von „Finanztest“ beim Bundesamt für Soziale Sicherung zeigt jedoch: Diese Regelung ist unzulässig. Gut möglich also, dass die Kassen die Regelungen noch anpassen.

Hilfe von Bund und Ländern für die Kinderwunschbehandlung

Auch von Bund und Ländern gibt es finanzielle Unterstützung für die Kinderwunschbehandlung. Wie viel und für wen – das hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Das Bundesfamilienministerium bietet im Internet einen Förder-Check an. Übrigens: Die finanzielle Förderung von Bund und Ländern kann attraktiv sein für Paare, bei denen drei Versuche einer In-vitro-Fertilisation gescheitert sind. Für den vierten Versuch – für den der gesetzliche Zuschuss der Krankenkassen nicht mehr gilt – übernehmen Bund und Land nämlich bis zu 50 Prozent der Kosten.

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Quelle

  • mit Material der dpa
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