VG Wort
Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für Beauty, Fashion und Well-Being
„Rape Freeze“

Studie erklärt, warum sich Opfer sexueller Gewalt oft nicht wehren können

Opfer sexueller Gewalt sind oftmals nicht in der Lage, sich zu wehren. Eine Studie klärt auf was hinter dem sogenannten Fachjournals „Rape Freeze“ steckt
Opfer sexueller Gewalt sind oftmals nicht in der Lage, sich zu wehren. Eine Studie klärt auf, was hinter dem sogenannten „Rape Freeze“ steckt Foto: Getty Images

26.06.2023, 12:16 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Dass der Körper nicht so reagiert, wie man es möchte, hat mit Sicherheit jeder schon einmal erlebt. So auch viele Opfer sexueller Gewalt. Vorwürfe, warum sie sich nicht ausreichend gewehrt hätten, gibt es dennoch. Eine Studie zum sogenannten „Rape Freeze“ soll nun mit neurowissenschaftlichen Beweisen Verständnis dafür schaffen, weshalb Betroffene oftmals in eine Schockstarre verfallen, anstatt sich aktiv zu wehren.

Artikel teilen

Triggerwarnung: In dem Artikel wird es um sexuelle Gewalt an Frauen gehen.

Victim Blaming – also dem Opfer eine Mitschuld an einer Straftat zu unterstellen – fängt bereits bei Fragen wie „Aber warum hast du denn nichts dagegen gemacht?“ an. Eine neurowissenschaftliche Studie hat auf diese Frage nun eine einfache wie unmissverständliche Antwort gefunden: Es geht manchmal einfach nicht! STYLEBOOK fasst das körperliche Phänomen einer Vergewaltigungsstarre zusammen und erklärt, weshalb sich Opfer sexueller Gewalt oft nicht wehren können.

Das steckt hinter dem Begriff „Rape Freeze“

Opfer sexueller Gewalt hören oftmals die Frage, warum sie sich nicht gewehrt oder um Hilfe gerufen hätten. Tatsächlich ergab eine Untersuchung des schwedischen Karolinska Instituts, dass ganze 70 Prozent der Frauen, die nach einer Vergewaltigung eine Notaufnahme aufgesucht hatten, von einer sogenannten tonischen Immobilität berichteten, kurz gesagt einer Schockstarre. Knapp 50 Prozent berichteten zusätzlich, dass diese Lähmung so extrem war, dass der Körper zu keiner Reaktion fähig gewesen sei – nicht einmal verbal. Dieses Phänomen nennt sich „Rape Freeze“ oder Vergewaltigungsstarre. Das Lähmungsgefühl bei einer Vergewaltigung ist dabei nicht nur eine vorübergehende Erscheinung. So leiden Betroffene auch vermehrt unter posttraumatischen Belastungsstörungen sowie Depressionen. Die eigene körperlicher Reaktion nicht nachvollziehen zu können, führt zu Selbstzweifeln und zur Entkopplung mit dem eigenen Körper.

Deshalb können sich Opfer sexueller Gewalt oft nicht wehren

Ein großes Problem des „Rape Freeze“ ist, dass Betroffene die eigene körperliche Reaktion nicht nachvollziehen können. So sollten Opfer sexueller Gewalt sich doch eigentlich aktiv dagegen wehren, so zumindest der Irrglaube. Tatsächlich ist das in vielen Fällen gar nicht möglich. Forscher des Instituts für kognitive Neurowissenschaften in London bringen dies in einer Studie nun in Verbindung mit einem natürlichen Schutzmechanismus des Körpers. Demnach kann große Angst oder Bedrohung zu einem Verlust der Handlungskontrolle führen, wodurch eine unfreiwillige Immobilität entsteht.

Auch interessant: Ist Catcalling bald strafbar?

Die Reaktion des Körpers auf eine Bedrohung funktioniert in der Regel wie folgt: Zunächst reagiert die Amygdala – das ist der Teil des Gehirns, der für unsere Emotionen verantwortlich ist – auf einen externen Reiz. Die Amygdala sendet im Anschluss ein Signal an den motorischen Teil des Gehirns, der wiederum unsere Muskeln und Bewegungen steuert. Im Falle einer Bedrohung wird die Amygdala in höchste Alarmbereitschaft versetzt. Hier wird nun eine „Fight or Flight“-Reaktion ausgelöst. Das heißt, der Körper hat das Bedürfnis, die Gefahr entweder zu bekämpfen, oder aus der Situation zu flüchten – je nachdem, welche Reaktion die besten Überlebenschancen verspricht. Bei Opfern sexueller Gewalt setzt daher oft der „Rape Freeze“ ein – denn gerade bei körperlicher Unterlegenheit denkt das Gehirn, dass stillbleiben effektiver ist, als sich gegen die Bedrohung zu wehren.

Aufklärung für mehr Verständnis und weniger Victim Blaming

Immer noch bekommen Opfer Vorwürfe zu hören, dass sie selbst am Erstarren schuld seien. Die Immobilität sei dabei nicht ganz unfreiwillig – man hätte sich ja wehren können. Die Aufklärung über die natürliche Schutzreaktion des Körpers könnte jedoch für mehr Verständnis für den „Rape Freeze“ sorgen. Dass bestimmte Gehirnprozesse handlungsunfähig und eine Gegenwehr unmöglich machen, räumt somit hoffentlich den ein oder anderen Vergewaltigungsmythos beiseite. Vor allem kann das aber auch für Betroffene eine Hilfe sein, die sich selbst die Schuld dafür geben, sich nicht ausreichend gewehrt zu haben, denn das wäre schlichtweg nicht möglich gewesen.

Weshalb der Ansatz „Nein heißt Nein“ nicht ausreicht

Dass ein klares „Nein“ auch genau das bedeutet, ist den meisten Menschen zwar bewusst, jedoch ist das lange nicht ausreichend. So wird Passivität bei sexueller Gewalt immer noch vielen Betroffenen zum Verhängnis. Mangelhafte Strafverfolgung und unzureichende Hilfestellung sind die Folge. Hinzu kommt, dass Opfer sexueller Gewalt diese häufig nicht zur Anzeige bringen, wenn sie das Gefühl haben, sie hätten sich nicht ausreichend gewehrt oder ihr „Nein“ nicht deutlich genug gemacht. Richtiger wäre hier deshalb ein Ansatz, wie er in Spanien vorgelebt wird: „Nur Ja heißt Ja“ lautet hier die Regel eines Gesetzes. Dieses besagt, dass die Zustimmung zu sexuellen Handlungen nur dann anerkannt wird, wenn sie von allen beteiligten Parteien aktiv und aus freien Stücken demonstriert wird.

Mehr zum Thema

Hier bekommen Sie Hilfe

Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können. Auch online, unter TelefonSeelsorge.

Quelle

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.