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Brauche ich einen Ehevertrag? Da raten Expertinnen

Das sagen Experten

Brauche ich einen Ehevertrag? Das raten Expertinnen

Hochzeitspaar mit Ehevertrag
Schon vor der Hochzeit ans Ende der Liebe denken? Viele Paare vermeiden das, obwohl ein Ehevertrag durchaus sinnvoll sein kannFoto: Getty Images

Über einen Ehevertrag machen sich Paare vor der Hochzeit oft keine Gedanken – zu weit weg der Gedanke, dass ein solches Dokument irgendwann Relevanz haben könnte. Dabei kann ein solcher Vertrag durchaus sinnvoll sein und: Er lässt sich auch noch nach der Trauung aufsetzen! Alle wichtigen Fakten.

Wer sich mit romantischen Blumengebinden, Tischdekorationen und Menüs rund um den schönsten Tag des Lebens beschäftigt, umgeht womöglich das Thema Ehevertrag. Nur ein Bruchteil der Eheleute schließt einen solchen Vertrag ab, obwohl rund jede dritte Ehe geschieden wird. Dabei ist ein Ehevertrag oft nicht bloß sinnvoll, sondern sogar unbedingt zu empfehlen.

Wer keinen Vertrag aufsetzt, für den greift die gesetzliche Regelung, die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Die rechtliche Grundstruktur während der Ehe entspricht erst einmal der einer Gütertrennung, sagt Karin Schwegler, Fachanwältin für Familienrecht aus Erlangen. „Jeder hat und behält und verwaltet sein Vermögen, wie er will, ohne den anderen fragen zu müssen“, erklärt die Juristin, die auch Mitglied im Deutschen Anwaltverein ist.

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Ohne Ehevertrag wird der Zugewinn geteilt

Was Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft aber dann voneinander unterschiedet, zeigt sich, wenn die Ehe zu Ende ist. „Gibt es keinen Ehevertrag, wird bei einer Scheidung der Zugewinn ermittelt und geteilt“, erklärt Sophie Mecchia von der Stiftung Warentest. Dazu werde das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung mit demjenigen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. „Derjenige, der am Ende wirtschaftlich besser dasteht, muss die Hälfte der Differenz abgeben“, sagt Mecchia. Aus diesem Grund ist die Zugewinngemeinschaft für einige Paare keine gute Wahl.

Paar steckt sich Ringe an
Für immer zusammen? Laut „Statista“ betrug die Scheidungsquote 2018 in Deutschland rund 33 ProzentFoto: Getty Images

Ehevertrag als notwendige Absicherung

„Dringend notwendig ist ein Ehevertrag, wenn ein Ehegatte ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung hat, Kaufmann oder Freiberufler ist oder wenn ein Ehepartner im Betrieb des anderen mitarbeitet oder beide im selben Betrieb arbeiten und nur ein Ehepartner Inhaber ist“, sagt Schwegler. Dringend zu empfehlen sind Eheverträge ebenfalls, wenn die Partner verschiedene Nationalitäten haben. „Hier sollte mindestens festgelegt werden, welches nationale Recht bei einer Trennung gilt“, sagt Mecchia.

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Auch bei Schulden ist ein Ehevertrag ratsam

Auch wenn ein Partner mit hohen Schulden in die Ehe startet, ist es wichtig, einen Ehevertrag zu schließen. Darin sollten die Schulden festgehalten werden. „Bei einer Scheidung wird die Schuldentilgung in der Ehe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt“, sagt Mecchia. Doch auch für Paare, die scheinbar keinen Regulierungsbedarf haben, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Der Interessenverband Unterhalt und Familie (ISUV) hält ihn sogar bei jeder Eheschließung für notwendig. Durch einen solchen Vertrag entstünde Transparenz über alle Vermögensfragen.

Ehevertrag kann frei gestaltet werden

Grundsätzlich herrsche laut ISUV in einem Ehevertrag Gestaltungsfreiheit – das allerdings in einem gesetzlichen Rahmen. Wann der jedoch überschritten wird, formuliert das Gesetz nur vage: Unwirksam ist ein Vertrag, wenn die Lasten so ungleich verteilt sind, dass sie den ehelichen Verhältnissen in keiner Weise gerecht werden. Bestimmungen dürfen nicht den „guten Sitten“ widersprechen oder zu Lasten Dritter gehen.

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„Es gibt neben der Zugewinngemeinschaft noch drei weitere Güterstände“, erklärt Schwegler. „Die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und seit 2013 die deutsch-französische Wahlzugewinngemeinschaft.“ Das ist eine Besonderheit, die sich an der deutschen Zugewinngemeinschaft orientiert, aber zufällige Wertsteigerungen und Schmerzensgeld herausrechnet, wie das in Frankreich üblich ist.

Unterhalt kann begrenzt werden

Kinder dürfen vom Unterhalt nicht ausgeschlossen werden. Mit Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gemeint. „Die Ehepartner könnten im Vertrag eine zeitliche Begrenzung des Versorgungsausgleichs festlegen“, sagt Schwegler. Doch auch hier sind die Grenzen der Vertragsfreiheit schnell überschritten.

Mit Material von dpa

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