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Finanzen & Steuern in der Ehe: Worauf Frauen achten sollten

Experte klärt auf

Steuerklasse, Finanzen – was sich nach einer Hochzeit alles ändert

Ehepaar bei Hochzeit mit Geld
Verdient der Ehemann wesentlich mehr, kann das für beide Partner steuerliche Vorteile bringen – doch auch Nachteile für die FrauFoto: Getty Images

Eine Hochzeit besiegelt die Liebe zweier Menschen. Abseits aller Romantik bringt die Eheschließung aber auch etliche finanzielle Veränderungen mit sich. Ehegattensplitting, Optimierung der Steuerklasse oder erweiterte Freibeträge – STYLEBOOK erklärt, worauf Frauen achten sollten.

Hat sich ein Paar dazu entschlossen, zu heiraten, ändert sich nicht nur der Familienstand, sondern auch die Steuerklasse. War man vorher in Steuerklasse 1, wechseln beide Eheleute nach dem Ja-Wort automatisch in Steuerklasse 4. Dabei ändert sich an der Höhe der steuerlichen Abzüge im Vergleich zur Steuerklasse 1 nichts. Aber: Statt zur 4 können Eheleute auch in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln.

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Ein Wechsel von den Steuerklassen 4/4 zu 3/5 lohnt sich immer dann, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Das kann zum einen der Fall sein, wenn nur ein Partner arbeitet und sich der andere um den Haushalt kümmert oder in Elternzeit ist. Aber auch wenn ein Partner noch studiert, in der Ausbildung ist oder lediglich einen Minijob bis 450 Euro ausübt, kann der Wechsel lohnenswert sein. „Hierzu gibt es eine Tabelle des BMF, an der man das ablesen kann. Es gibt aber auch eine grobe Faustformel: Wenn die Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen, dann sollte die Kombination 4/4 gewählt werden. Wenn der eine Ehegatte circa zwei Drittel oder mehr des gesamten Einkommens verdient, der andere Ehegatte ein Drittel oder weniger, dann kann für den Lohnsteuerabzug die Kombination 3/5 günstig sein“, erklärt Rudolf Gramlich vom Steuerring gegenüber STYLEBOOK. „Neben den Kombinationen 4/4 und 3/5 gibt es noch 4/4 mit Faktorverfahren. Das ist ziemlich kompliziert und wird in der Praxis kaum genutzt“, weiß der Experte.

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Wie wechselt man die Steuerklassen nach der Hochzeit?

Der Steuerklassenwechsel in die 4/4 erfolgt nach der Eheschließung automatisch. Gramlich: „Dazu muss man nichts machen, die Meldung erfolgt durch das Standesamt an die ELStAM-Datenbank des Finanzamts.“ Um den Wechsel in die Klassen 3 bzw. 5 muss sich das Paar hingegen selbst kümmern. Das kann zum einen über den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein geschehen oder die Eheleute kümmern sich selbst darum: einfach das notwendige Online-Formular ausfüllen, unterschreiben und dem zuständigen Finanzamt schicken. Da der Arbeitgeber vor jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung einen Abgleich beim Finanzamt machen muss, erfährt er so auch von dem Steuerklassenwechsel. „Dies gilt natürlich auch für Eheleute, die schon länger verheiratet sind und die Steuerklassen ändern möchten“, erklärt der Experte vom Steuerring.

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Ehegattensplitting

Auch bei der jährlichen Steuererklärung kann sich nach der Hochzeit einiges ändern. Entscheidet man sich für eine gemeinsame Steuererklärung, kann das sogenannte Ehegattensplitting weitere steuerliche Vorteile mit sich bringen. Mit einem Rechenbeispiel wird das Ganze etwas deutlicher:

Partner A arbeitet Vollzeit und verdient im Jahr 45.000 Euro

Partner B arbeitet in Teilzeit und verdient im Jahr 15.000 Euro

Nach der Einkommenssteuer-Grundtabelle müsste Partner A 10.400 Euro an Einkommenssteuer und Partner B rund 1.100 Euro zahlen also insgesamt 11.500 Euro.

Beim Ehegattensplitting wird die Gesamtsumme der beiden Einkommen durch zwei geteilt. Berechnungsgrundlage für die Einkommenssteuer ist dann für Partner A und B jeweils 30.000 Euro Jahreseinkommen (45.000 + 15.000). Damit ergibt sich eine gemeinsame Einkommenssteuer aus der Splitting-Tabelle von nur noch rund 10.500 Euro.

Was ändert sich sonst noch nach der Hochzeit?

Neue Freibeträge

Ist man ledig, hat man einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag auf Kapitalerträge, wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden. Nach einer Eheschließung verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602 Euro. So hat man zwar insgesamt keinen höheren Freibetrag, die Summe kann allerdings zwischen den Eheleuten frei aufgeteilt werden. Schöpft man seine 801 Euro nicht komplett aus, kann der Partner vom restlichen Freibetrag profitieren und muss auf Zinsen oder Dividenden weniger Abgeltungssteuer zahlen. Auch die Obergrenze für Geldgeschenke hebt sich nach der Hochzeit von 20.000 Euro auf 500.000 Euro an, das gleiche gilt für den Freibetrag bei Erbschaften. Zudem gilt es zu bedenken, dass unverheiratete Partner in der Erbreihenfolge ohne Testament nicht vorgesehen sind.

Gemeinsame Versicherungen

Verdient ein Partner weniger als 455 Euro im Monat, kann er sich bei seinem Ehepartner über die gesetzliche Familienversicherung mit versichern lassen. Auch bei anderen Versicherungen wie der Haftpflicht-, Auto- oder Unfallversicherung kann es sich lohnen, nach Partnerverträgen zu schauen. Achten Sie darauf, ob Ihr Ehepartner automatisch bei Ihnen mitversichert werden kann, erst dann kann die zweite Versicherung bedenkenlos gekündigt werden.

Gibt es einen sinnvollen Zeitpunkt zum Heiraten?

In allererster Linie sollte dann geheiratet werden, wenn die Umstände für das Brautpaar am besten sind – wollen wir eine Sommer- oder eine Winterhochzeit? Wann kann die Familie am besten anreisen? Wann hat die Lieblings-Location Termine frei? Daneben sollte allerdings beachtet werden, dass mit der Hochzeit eine Zusammenveranlagung für das gesamte Jahr gültig ist. Überlegt ein Paar, im Januar oder Februar des kommenden Jahres zu heiraten, kann es Sinn machen, die standesamtliche Trauung ins aktuelle Jahr vorzuverlegen. So sei aus steuerlicher Sicht der Dezember tatsächlich günstig, bestätigt auch Rudolf Gramlich: „Dies ist dann besonders vorteilhaft, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Der größte Vorteil entsteht, wenn der eine Ehegatte kein Einkommen hat, z. B. weil er noch studiert. Ein Tag Ehe im Jahr und an dem Tag nicht dauernd getrennt lebend genügt für die Zusammenveranlagung.“ Bei Paaren, die ungefähr gleich viel verdienen, entstehen dadurch keine Vorteile.

Für wen gelten die steuerlichen Änderungen?

Egal, ob Mann und Frau oder gleichgeschlechtliche Ehe – „eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner werden bei diesen Fragen wie Eheleute behandelt“, so Gramlich. „Durch das Eheöffnungsgesetz gibt es für neue Fälle keine gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mehr.“ Bereits bestehende, ältere Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Das sei lediglich ein kurzer Verwaltungsakt beim Standesamt.

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Worauf besonders Frauen achten sollten

Frauen sollten jedoch nicht vergessen, dass mit einem Wechsel in die Steuerklasse 5 der Lohnsteuerabzug relativ hoch ist, da kaum Freibeträge berücksichtigt werden, gibt Rudolf Gramlich zu bedenken. Das kann ab einer bestimmten Gehaltshöhe nahezu unerträglich werden und beide Partner sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Lohnsteuerabzug in der Kombination 3/5 nicht gerecht verteilt wird. Um die Frau finanziell zu entlasten, kann der Mann dann beispielsweise in eine private Altersvorsorge für beide einzahlen oder bei der Miete den größeren Anteil übernehmen. „Wenn aber ein Mann seine Frau in die Steuerklasse 5 schickt und diese ihre erste Gehaltsabrechnung bekommt und die Folgen nicht einschätzen konnte, dann kann das der erste Grund für einen heftigen Ehestreit sein“, gibt der Finanzexperte zu bedenken.

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Auch das Ehegattensplitting kann, neben einer möglichen reduzierten Steuerlast der Ehepartner, einige Nachteile für die Frau mit sich bringen. Da die Steuerlast für die Frau bereits bei einem geringen Einkommen sehr hoch ausfallen kann, arbeiten viele verheiratete Frauen gar nicht oder nur auf geringfügiger Basis oder in Teilzeit. Gerade für Frauen mit Kindern ist das Ehegattensplitting ein großer negativer Anreiz, um nicht arbeiten zu gehen und dafür voll für die Kinder da zu sein. Das kann funktionieren, solange die Ehe hält und beide Partner damit zufrieden sind. Kommt es zu einer Scheidung, steht die Frau jedoch meist ohne finanzielle Reserven da und ein Einstieg in den Arbeitsmarkt wird umso schwerer.

Durchdenken und vorsorgen

Um da bereits schon während der Ehe vorzusorgen, können beide Partner einen Erstattungsbetrag beim Finanzamt mit der jeweiligen Steuererklärung mit beantragen. Kommt es zum Streit- oder Scheidungsfall, ist damit genau geregelt, wer bei einer Steuervoraus- oder  -nachzahlung den Betrag erstattet bekommt. „Die Wahl der Steuerklassen hat auch Auswirkungen auf die Berechnung und die Höhe der Lohnersatzleistungen.“, erklärt Rudolf Gramlich weiter. So ist die Höhe von Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld abhängig vom Netto-Einkommen, also dem Betrag, der nach allen Abzügen noch übrig bleibt. In der Steuerklasse 5 erhalten verheiratete Frauen damit beispielsweise weniger Elterngeld als in Steuerklasse 4. Frauen sollten sich also vorher bewusst mit dem Thema auseinander setzen und ihre eigene Freiheit und Verantwortung nicht hinter die des Ehepartners stellen.

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